1 Mit dem in Revision gezogenen Erkenntnis hat das Verwaltungsgericht den Bescheid der revisionswerbenden Gebietskrankenkasse vom 8. August 2018, mit dem dem Mitbeteiligten gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 ASVG ein Beitragszuschlag in Höhe von EUR 400,-- vorgeschrieben worden war, ersatzlos behoben. 2 Am 17. Mai 2018 habe im Betrieb des Mitbeteiligten eine gemeinsame Kontrolle durch Prüforgane der revisionswerbenden Gebietskrankenkasse und durch Prüforgane der Bundespolizei stattgefunde... mehr lesen...