Entscheidungsgründe: Der am 6.Februar 1929 geborene Kläger bezieht von der beklagten Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten seit 1.11.1991 eine vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer von monatlich S 27.475,90 brutto. Mit Bescheid vom 31.1.1992 lehnte die Beklagte den Antrag des Klägers vom 17.1.1992 auf Auszahlung einer anteiligen Sonderzahlung zu der im Jahr 1991 gebührenden Alterspension ab. Mit der rechtzeitigen Klage begehrt der Kläger von der Beklag... mehr lesen...
Norm: ASVG §105B-VG Art140 Abs1
Rechtssatz: Daß bei Aktivbezügen von aliquoten Sonderzahlungen Pensionsversicherungsbeiträge zu leisten sind, aber kein Anspruch auf Auszahlung von aliquoten Pensionssonderzahlungen besteht, ist verfassungsrechtlich nicht bedenklich. Entscheidungstexte 10 ObS 16/93 Entscheidungstext OGH 18.02.1993 10 ObS 16/93 ... mehr lesen...
Norm: ASVG §105B-VG Art140 Abs1
Rechtssatz: Daß die Auszahlung der Pensionssonderzahlungen davon abhängt, ob in den Monaten Mai bzw Oktober Pensionen bezogen werden, ist verfassungsrechtlich nicht bedenklich. Entscheidungstexte 10 ObS 16/93 Entscheidungstext OGH 18.02.1993 10 ObS 16/93 10 ObS 380/01g Entscheidungstext OGH 14.... mehr lesen...
Norm: ASVG §105B-VG Art140 Abs1PG §28
Rechtssatz: Die Unterschiedlichkeit der Regelungen über Pensionssonderzahlungen im § 105 ASVG und im § 28 PG ist verfassungsrechtlich nicht bedenklich. Entscheidungstexte 10 ObS 16/93 Entscheidungstext OGH 18.02.1993 10 ObS 16/93 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1993:R... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erledigte die Rechtsstreitigkeit nach § 65 Abs 1 Z 1 ASGG, in der das Klagebegehren auf eine Invaliditätspension vom 1. Juli 1988 an gerichtet und dem Grunde und der Höhe nach bestritten war, mit Urteil vom 17. Mai 1989 dadurch, daß es die beklagte Partei schuldig erkannte, der Klägerin "eine Pension aus dem Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit im gesetzlichen Ausmaß ab 1. Juli 1988 binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu gewähren". Die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrte, die beklagte Partei zur Leistung einer Berufsunfähigkeitspension zu verpflichten; wegen verschiedener Leidenszustände sei sie nicht mehr in der Lage, ihren bisherigen Beruf als Krankenschwester auszuüben. Die beklagte Partei beantragte die Abweisung der Klage. Das Erstgericht gab dem Begehren der Klägerin statt, erkannte die beklagte Partei schuldig, der Klägerin die Berufsunfähigkeitspension im gesetzlichen Ausmaß ab 1. April 1987 zu le... mehr lesen...
Norm: ASVG §105ASGG §89 Abs2
Rechtssatz: Die vorläufige Leistung ist ab dem Zeitpunkt zu erbringen, ab dem die Leistung dem Grunde nach zuerkannt wurde; es sind entsprechend § 105 ASVG in dieser Höhe auch die Pensionssonderzahlungen zu leisten. Entscheidungstexte 10 ObS 118/89 Entscheidungstext OGH 09.05.1989 10 ObS 118/89 Veröff: SZ 62/86 = EvBl 1989/168 S 661 = SSV-NV 3/58 ... mehr lesen...
Die Klägerin wurde am 10. Jänner 1974 bei einem Verkehrsunfall, welchen die Erstbeklagte Erika P allein verschuldet hat, so schwer verletzt, daß in der Folge an ihr eine Oberschenkelamputation am linken Bein vorgenommen werden mußte. Mit Anerkenntnisurteil des Kreisgerichtes Leoben vom 7. Feber 1975, 21 Cg 14/75-31, wurde festgestellt, daß die Beklagten für alle der Klägerin aus dem gegenständlichen Unfall anerlaufenden Schäden haften, die Zweitbeklagte jedoch nur bis zur Höhe der Ver... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325 AASVG §105 a
Rechtssatz: Die Kosten der Grabpflege des verstorbenen Mannes der Verletzten sind dem Hilflosenzuschuß nicht sachkongruent. Entscheidungstexte 8 Ob 135/78 Entscheidungstext OGH 27.09.1978 8 Ob 135/78 Veröff: ZVR 1979/135 S 144 = SZ 51/131 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:197... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325 AASVG §105 aEKHG §13 Z3
Rechtssatz: Der Hilflosenzuschuß stellt keine sachlich kongruente Leistung für Mehrausgaben an Körperpflegemittel (Diana mit Menthol und Körperpuder) dar. Entscheidungstexte 8 Ob 33/78 Entscheidungstext OGH 29.03.1978 8 Ob 33/78 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1978:... mehr lesen...