Norm: KartG 1972 §19 Z2
Rechtssatz: Keine Anmeldbarkeit, wenn ein ausländisches, auf dem Inlandsmarkt nicht tätig werdendes Unternehmen die Geschäftsanteile eines inländischen Unternehmens (das mehr als fünf Prozent Marktanteil hat) erwirbt. Entscheidungstexte Okt 53/74 Entscheidungstext OGH 27.01.1975 Okt 53/74 Veröff: ÖBl 1975,71 = GesRZ 1975,64 (mit Anmerkung von Straberger)... mehr lesen...