Norm: ABGB §7MRG idF 3.WÄG §45WGG idF 3.WÄG §39 Abs19
Rechtssatz: Die durch das Fehlen einer Übergangsbestimmung entstandene zeitliche (Regelungs-)Lücke zwischen "altem" und "neuem" Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag ist im Wege der Gesetzesanalogie durch Anwendung des § 39 Abs 19 WGG idF des 3. WÄG zu schließen (unter Bejahung der von Würth vorgeschlagenen Gesetzesanalogie in WoBl 1994,1). Entscheidungstexte ... mehr lesen...