Norm: WGG 1979 §17WGG 1979 §22 Abs1 Z5
Rechtssatz: Ansprüche auf Ersatz von Beträgen nach § 17 WGG, die dem Mieter oder sonstigen Nutzungsberechtigten durch Verletzung einer gesetzlichen Verpflichtung der Bauvereinigung entgangen sind, sind im streitigen Verfahren geltendzumachen. Entscheidungstexte 5 Ob 44/81 Entscheidungstext OGH 23.03.1982 5 Ob 44/81 Veröff: SZ 55/40 = ... mehr lesen...