Norm: ABGB 879 BIIgGAngG §12GAngG §21
Rechtssatz: Die bei einer einverständlichen Auflösung des Dienstverhältnisses getroffene Vereinbarung, daß ein Teil des Entgeltes bei Räumung der Dienstwohnung fällig wird, ist nicht sittenwidrig. Entscheidungstexte 4 Ob 91/52 Entscheidungstext OGH 10.07.1952 4 Ob 91/52 European Case Law Identi... mehr lesen...