Norm: WEG 2002 §56 Abs9WEG 2002 §24 Abs6
Rechtssatz: Die Verweisung auf das neue Anfechtungsrecht in § 56 Abs 9 WEG 2002 – durch die Zitierung des § 24 Abs 6 WEG 2002 – umfasst gleicher Maßen die Rüge formeller und materieller Mängel der Beschlussfassung; beide Anfechtungsgründe sind an altem Recht zu messen, wenn der Beschluss vor dem 1. 7. 2002 kundgemacht wurde. Entscheidungstexte 5 Ob 2... mehr lesen...