Begründung: Die Liegenschaft EZ ***** GB ***** steht im Miteigentum mehrerer Personen. Drei Miteigentumsanteile, nicht jedoch alle, sind untrennbar mit Wohnungseigentum an bestimmt bezeichneten Objekten verbunden. Die Antragstellerin begehrte am 23. Jänner 2003 unter anderem aufgrund des Kauf- und Wohnungseigentumsvertrages vom 27. Mai 2002 die Einverleibung ihres Eigentumsrechtes auf 6270/100.000-tel Anteilen, die untrennbar mit Wohnungseigentum an der Wohnung top Nr 2B verbunden... mehr lesen...
Norm: WEG 2002 §3 Abs2WEG 2002 §56 Abs4
Rechtssatz: Bei einem sogenannten "Mischhaus" ist nach dem 30. Juni 2002 die
Begründung: von Wohnungseigentum an wieder nur Teilen der Liegenschaft nicht mehr möglich. Im Hinblick auf § 3 Abs 2 WEG 2002 muss die
Begründung: von Wohnungseigentum nunmehr alle Wohnungen oder sonstigen selbständigen Räumlichkeiten und Abstellplätze umfassen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...