B e g r ü n d u n g : Ob der Liegenschaft EZ ***** GB ***** (Liegenschaftsadresse *****) ist Wohnungseigentum begründet. Der Antragsteller ist grundbücherlicher Miteigentümer von 112/458-Anteilen, mit denen Wohnungseigentum an W5 mit Terrasse (Dachgeschoß) verbunden ist. Die Antragsgegner sind die übrigen Mit- und Wohnungseigentümer der bezeichneten Liegenschaft. Beim Objekt Top 5 des Antragstellers handelt es sich (nach wie vor) um einen Rohdachboden. Der Boden ist wackelig und sin... mehr lesen...