Begründung: Mit dem aus Februar 1998 stammenden Wohnungseigentumsvertrag vereinbarten die Miteigentümer des Hauses G***** in Punkt 5. ua die Aufteilung der Betriebs- und Erhaltungskosten „im Verhältnis der reinen Nutzflächen unter Beachtung der zwingenden mietrechtlichen Bestimmungen“. Diese Vereinbarung ist im Grundbuch angemerkt. Der Antragsteller erwarb im Jahr 2005 Wohnungseigentum an den Geschäftslokalen 1/2/3 und 4 sowie an den im Keller liegenden und über keinen Wasseranschlu... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien sind die Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** GB *****. Auf dieser Liegenschaft befinden sich das Haus A*****straße ***** (Stiege 24) und das Haus Rudolf H*****-Gasse ***** (Stiege 25) mit jeweils 42 Wohnungseigentumsobjekten. Die Antragsteller sind die Wohnungseigentümer der im Erdgeschoß des Hauses A*****straße ***** gelegenen Wohnungen 1 bis 4 und 6 bis 9. Die Antragsteller begehren 1. die Neufestsetzung des die Liftkosten betreffenden ... mehr lesen...