Begründung: Die Parteien sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** GB *****, mit dem Haus B*****gasse 31. Der Beklagte ist seit ca 20 Jahren Verwalter des Hauses. Die (insgesamt drei) Kläger der verbundenen Verfahren begehrten vom Beklagten die Zahlung von 2.106,46 EUR, 1.422,79 EUR und 1.174,94 EUR jeweils sA sowie die Feststellung der Haftung des Beklagten dem Grunde nach im Ausmaß der Miteigentumsanteile der Kläger für sämtliche Schäden und Rückzahlungen aus den ... mehr lesen...