Begründung: Das Rekursgericht hat mit seinem Sachbeschluss (ua) dem Rekurs des Antragsgegners Folge gegeben und den Sachantrag der Antragsteller auf Feststellung der Unwirksamkeit (auch) des am 9. 7. 2009 gefassten Beschlusses auf Festsetzung der Rücklage mit 7,44 EUR/m² Nutzfläche und Monat ab 1. 10. 2009 bis vorerst 31. 12. 2012 abgewiesen. Das Rekursgericht ging dabei rechtlich (ua) davon aus, dass die Erstantragstellerin als zugesagte „Ehegatten-Mitwohnungseigentümerin“ hinsicht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Ob der EZ 3761 GB ***** ist Wohnungseigentum begründet. Die Klägerin ist die Eigentümergemeinschaft. Der Beklagte ist Mit- und Wohnungseigentümer. Er hatte mit Kaufvertrag vom 6. 12. 2005 an dieser Liegenschaft 518/1620-tel Anteile (B-LNR 2) und 175/1620-tel Anteile (B-LNR 10) erworben, mit welchen Wohnungseigentum an Büro 2 und Büro 1 verbunden ist. Ob der Liegenschaft ist sub C-LNR 1a die Vereinbarung über die Aufteilung der Aufwendungen gemäß § 19 WEG 1975 ... mehr lesen...