Begründung: Der Beklagte war Eigentümer von 460/55932 Anteilen der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****, mit welchen Anteilen Wohnungseigentum an der Wohnung W 34 auf Stiege V untrennbar verbunden war. Zu TZ 7548/2006 wurde ihm die Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung bis 18. 10. 2007 bewilligt. Der Beklagte war Eigentümer von 460/55932 Anteilen der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****, mit welchen Anteilen Wohnungseigentum an der Wohnung W 34 auf Stiege römisch fünf unt... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin hat beim Erstgericht gemäß § 13c Abs 4 WEG bei dem mit Wohnungseigentum verbundenen Miteigentumsanteil der Beklagten an der im
Spruch: angeführten Liegenschaft die Anmerkung der Klage wegen eines vom Februar 1998 bis einschließlich März 2000 aufgelaufenen Betriebskostenrückstandes erwirkt, was vom Rekursgericht bestätigt wurde. Die Klägerin hat beim Erstgericht gemäß Paragraph 13 c, Absatz 4, WEG bei dem mit Wohnungseigentum verbundenen Miteigentumsantei... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Rekursgericht - dem Begehren der Wohnungseigentümergemeinschaft B***** Folge gebend - die vom Erstgericht gemäß § 57 Abs 1 GBG verfügte Löschung einer Klagsanmerkung nach § 13c Abs 4 WEG rückgängig gemacht. Dies aus folgenden Erwägungen: Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Rekursgericht - dem Begehren der Wohnungseigentümergemeinschaft B***** Folge gebend - die vom Erstgericht gemäß Paragraph 57, Absatz eins, GBG verfügte ... mehr lesen...
Begründung: Im Zuge der Verbücherung des Erwerbs von 91/2832 mit Wohnungseigentum an top 401 des Hauses S*****gasse 23 in 1070 Wien verbundenen Miteigentumsanteilen an der Liegenschaft EZ ***** durch die Antragsteller hat das Erstgericht deren Antrag abgewiesen, die unter CLNR 31 zu TZ 4774/1999 eingetragene Anmerkung der Klage gemäß § 13c WEG (34 Cg 251/99i des Handelsgerichtes Wien) gemäß § 57 GBG zu löschen. Die Einverleibung des Eigentums der Antragsteller ist im Rang der z... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt vom Beklagten Zahlung eines Betrages von S 24.070,97 an rückständigen Betriebskosten und Reparaturkostenanteil für die Liegenschaft ***** in ***** und die "erstrangige" Anmerkung dieser Klage gemäß § 13c Abs 3 WEG ob dem dem Beklagten gehörigen Liegenschaftsanteil. Die Klägerin begehrt vom Beklagten Zahlung eines Betrages von S 24.070,97 an rückständigen Betriebskosten und Reparaturkostenanteil für die Liegenschaft ***** in ***** und die "erstra... mehr lesen...