Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die nunmehr mitbeteiligte Partei brachte am XXXX .2019 gegen die nunmehrige Beschwerdeführerin – eine Hausverwaltung - eine Datenschutzbeschwerde bei der Datenschutzbehörde ein, worin moniert wurde, dass die Beschwerdeführerin ein Email der mitbeteiligten Partei beantwortet und gleichzeitig 37 weitere Empfänger_innen in cc gesetzt habe. Dadurch habe die Beschwerdeführerin Daten der Datenarten Name und Telefonnummer der mitbeteiligten Partei ... mehr lesen...