Unter anderen sind RK (im Folgenden: K) und der Beschwerdeführer Miteigentümer der Liegenschaft C-Platz in der mitbeteiligten Landeshauptstadt. Mit den Miteigentumsanteilen des K und des Beschwerdeführers ist jeweils Wohnungseigentum verbunden. Mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Landeshauptstadt vom 9. Jänner 2004 wurden dem K für die genannte Liegenschaft (in ihrer Gesamtheit) gemäß §§ 1 bis 3 der Klagenfurter Kanalgebührenverordnung vom 15. Dezember 1994, betref... mehr lesen...
Index: L34002 Abgabenordnung KärntenL37162 Kanalabgabe Kärnten20/05 Wohnrecht Mietrecht
Norm: KanalgebührenO Klagenfurt 1994 §4;LAO Krnt 1991;WEG 1975 §13c idF 1993/800;WEG 2002 §18 Abs3;
Rechtssatz: Die Festlegung des Abgabepflichtigen durch die Ende 1994 beschlossene Stammfassung des § 4 KanalGebV erfolgte - mag sie auch auf ältere Vorbilder zurückgehen - nach dem am 1. Jänner 1994 bewirkten Inkrafttreten des § ... mehr lesen...