Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden und die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek sowie die Hofräte Dr. Höllwerth und Mag. Wurzer als weitere Richter in der außerstreitigen Wohnrechtssache der Antragsteller 1. A*****, 2. D*****, beide vertreten durch Dr. Ulrich Sinnißbichler, Rechtsanwalt in Salzburg, gegen die Antragsgegnerin E*****, vertreten durch Dr. Johannes Hirtzberger, Rechtsanwalt in Salzburg, und der weitere... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist zu 6/10-Anteilen Eigentümer der Liegenschaft EZ *****, womit das Wohnungseigentum an W2 (der Wohnung im ersten Stock) verbunden ist. Die Antragsgegner sind zu je 2/10-Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft und Wohnungseigentümer der Wohneinheit W1, der im Erdgeschoss gelegenen Wohnung. Der Antragsteller begehrt, die Antragsgegner zur Duldung folgender folgenden Änderungen zu verpflichten: Aufstockung der Wohnungseigentumseinheit durch Errichtung ... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind Mit- und Wohnungseigentümer einer an den Klopeiner See angrenzenden Liegenschaft, auf der zwei baulich getrennte, eingeschossige Häuser errichtet sind. Der Antragsteller verfügt über 3578/1000 Anteile, verbunden mit Wohnungseigentum an „Haus A", die Antragsgegnerin über 6422/1000 Anteile, verbunden mit Wohnungseigentum an „Haus B". Der allgemeinen Benützung dienende Teile der Liegenschaft im Sinne des § 2 Abs 4 WEG gibt es nicht, beide Gebäude sind... mehr lesen...