Norm: WEG 2002 §10 Abs4
Rechtssatz: Die in § 10 Abs 4 WEG 2002 normierte Verpflichtung des Miteigentumsanteile übernehmenden Miteigentümers, dem übertragenden Miteigentümer ein angemessenes Entgelt zu entrichten, ist als Zug?um?Zug?Verpflichtung zu qualifizieren. Entscheidungstexte 5 Ob 139/17b Entscheidungstext OGH 21.12.2017 5 Ob 139/17b Veröff: SZ 2017/148 ... mehr lesen...
Begründung: An der Liegenschaft EZ 216 GB ***** ist Wohnungseigentum begründet. Darauf wurden drei Baukörper errichtet. Beim dritten Baukörper wurde Wohnungseigentum aufgrund der seinerzeitigen Baubewilligung vom 27. 3. 2007 begründet. Durch die geänderte Bauführung im Zuge der Errichtung des Hauses 3 ergaben sich zahlreiche Bestandverschiebungen. Unter anderem wurden statt 18 Wohnungen durch teilweise Teilung von Wohnungen nunmehr 21 Wohneinheiten errichtet. Sämtliche Wohnungseigen... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden und die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek sowie die Hofräte Dr. Höllwerth und Dr. Roch als weitere Richter in der Grundbuchssache der Antragsteller 1. Werner G*****, 2. Karin G*****, und 3. Paula C*****, alle vertreten durch Proksch & Partner Rechtsanwälte OG in Wien, wegen Grundbuchseintragungen in der EZ *****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs der Antragsteller ... mehr lesen...
Begründung: Ob der EZ ***** GB ***** sind nachgenannte Mit- und Wohnungseigentumsrechte einverleibt: B-LNR 8: Anteil 91/996 DI Axel L***** Wohnungseigentum an W 2 B-LNR 9: Anteil 91/996 Adelheid L***** Wohnungseigentum an W 2 B-LNR 10: Anteil 64/498 Antragstellerin Wohnungseigentum an W 3 B-LNR 11: Anteil 63/498 Mag. Friederike F***** Wohnungseigentum an W 4 B-LNR 12: Anteil 63/498 DI Hubert W***** Wohnungseigentum an W 5 B-LNR 14: Anteil 63/498 Dr. Reinhard J***** Wohnungseigentu... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind verbücherte Mit- und Wohnungseigentümer. Sie begehrten (ua) aufgrund des Nachtrags vom 7. 9. 2007 zum Wohnungseigentumsvertrag vom 19. 3. 2007, dass im Eigentumsblatt der Liegenschaft „das gemäß § 10 Abs 4 WEG 2002 (idF WRN 2006) berichtigte Eigentumsrecht für die (nachangeführten) Eigentümer zu den berichtigten Anteilen einverleibt (wird) ...". Folgend enthält der Antrag eine Liste der einzelnen Mit- und Wohnungseigentümer samt Angabe der B-LNR... mehr lesen...
Norm: GBG §26GBG §32GBG §94 Abs1 Z3 DGBG §94 Abs1 Z4 EGBG §136 Abs1WEG 2002 §10 Abs3 idF WRN 2006WEG 2002 §10 Abs4 idF WRN 2006
Rechtssatz: Zur Änderung der Miteigentumsanteile nach § 10 Abs 4 Satz 1 bis 3 WEG 2002 (idF WRN 2006) bedarf es bei Nichtanwendbarkeit des § 136 GBG einer grundbuchsfähigen Urkunde, in der insbesondere einzelne Miteigentümer bestimmte Miteigentumsanteile an bestimmte andere Miteigentümer übertragen, entsprechende Aufsa... mehr lesen...