Norm: ASVG §7 Z2 litbHeimArbG 1954 §2 Abs1 litbZPO §190 D13
Rechtssatz: Durch einen Bescheid der zuständigen Gebietskrankenkasse, der die Versicherungspflicht einer bestimmten Person als Stückmeister gemäß § 7 Z 2 lit b ASVG feststellt, ist nicht für das Gericht bindend festgestellt, daß diese Person tatsächlich Zwischenmeister (Stückmeister) im Sinne des § 2 Abs 1 lit b HeimArbG ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...