Norm: ASVG §8 Abs1 Z3 litcASVG §35 Abs2 zweiter FallASVG §333ASVG §335 Abs3
Rechtssatz: Da gemäß § 35 Abs 2 zweiter Fall ASVG bei den nach § 8 Abs 1 Z 3 lit c ASVG Teilversicherten der Träger der Einrichtung, in der die Unterbringung erfolgte, als Dienstgeber gilt, kommt diesem konsequenter Weise auch das auf Dienstgeber abgestimmte und gegenüber Versicherten, denen Ansprüche auf Leistungen nach dem ASVG zustehen, zur Anwendung kommende Haftu... mehr lesen...