Der vorliegenden Beschwerde und der dieser angeschlossenen Bescheidausfertigung zufolge wurde mit Bescheid des Beschwerdeausschusses der Kammer der Wirtschaftstreuhänder vom 17. Jänner 2003 der Beschwerde der beschwerdeführenden Partei gegen die Vorschreibung von Beiträgen für die Vorsorgeeinrichtung der Kammer der Wirtschaftstreuhänder für die Jahre 2000, 2001 und 2002 keine Folge gegeben. Gleichzeitig wurde der Antrag der beschwerdeführenden Partei auf Wiedereinsetzung in den vorige... mehr lesen...