Begründung: Die Antragstellerin ist Mieterin der Geschäftsräumlichkeiten Top 7 in dem im Alleineigentum der Antragsgegnerin stehenden Haus *****. Sie betreibt in diesen Räumlichkeiten eine Fremdenpension. Nachdem die Antragstellerin von beabsichtigten Bauarbeiten im Haus Kenntnis erlangt hatte, ersuchte sie schriftlich darum, bei Durchführung der Bauarbeiten Rücksicht auf den Betrieb der Pension zu nehmen und daher die Arbeiten tunlichst nicht zeitig in der Früh, in den Abendstunden... mehr lesen...
Begründung: Auf der Liegenschaft EZ 108 der ***** mit der Liegenschaftsadresse ***** besteht Stockwerkseigentum. Die 1. bis 7. Antragsgegner sind schlichte Miteigentümer des materiellen Anteils B, wozu auch die Wohnung der Antragstellerin gehört, wobei der 1. Antragsgegnerin an der von der Antragstellerin gemieteten Wohnung das ausschließliche Benützungsrecht zusteht. Die 8. bis 16. Antragsgegner sind Wohnungseigentümer des materiellen Anteils A dieser Liegenschaft. Mietzins wird vo... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies mit seinem Sachbeschluss das Begehren der Antragstellerin, die Zustimmung der Antragsgegner zu der von der Antragstellerin angestrebten Bauführung zu ersetzen, ab. Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung. Jener Gartenteil, auf welchem die Antragstellerin ihren Zubau errichten wolle, sei im Grundbuch nicht als das von der Antragstellerin reklamierte Zubehör-Wohnungseigentum ausgewiesen und daher als allgemeiner Teil der Liegenschaft zu werten.... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat den ordentlichen Revisionsrekurs für zulässig erklärt, weil zur Frage, wer bei Durchführung von Arbeiten durch einen anderen Wohnungseigentümer gemäß § 8 Abs 3 MRG dem beeinträchtigten Mieter ersatzpflichtig ist, keine höchstgerichtliche Rechtsprechung bestehe. Rechtliche Beurteilung Entgegen diesem Ausspruch, an den der Oberste Gerichtshof nicht gebunden ist (§ 71 Abs 1 AußStrG), liegen die Voraussetzungen des § 62 Abs 1 A... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin strebt die Errichtung einer Liftanlage an, welche sich als Erneuerung eines bisher bereits bis in den dritten Stock bestandenen Lifts darstellt, der nunmehr aber bis ins Dachgeschoß hinaufgeführt werden soll. Dieser Lift verbindet die Mietobjekte mit dem Eingang H*****straße, bei welchem Hauseingang sich der Müllraum, die Garage und Postkästen befinden. Der zweite - spätere errichtete und als Anschluss für eine der beiden Dachgeschoßwohnungen unerlä... mehr lesen...
Begründung: Die Erstantragsgegnerin und - wie im gegenständlichen Verfahren aufgrund der nie in Zweifel gezogenen Sachlegitimation zu unterstellen ist - auch die übrigen Antragsgegner sind Mieter einer 224 m² großen Wohnung im Hochparterre einer Villa, die von einer Gartenfläche im Ausmaß von 5.714 m² umgeben ist. Ihnen stehen Mitbenützungsrechte am Garten zu. Die Antragstellerin beabsichtigt die Errichtung eines Neubaus auf dem hinter der Villa gelegenen nördlichen Grundstückstei... mehr lesen...