Begründung: Der Antragsteller ist Eigentümer der Liegenschaft *****. Der Antragsgegner ist Hauptmieter der dort gelegenen Werkstätte top Nr 1B samt 4 Stellplätzen im Hof. Der Antragsgegner hat die im Mietobjekt betriebene Kfz-Reparaturwerkstätte am 7. 7. 1999 von seinem Vater übernommen, weshalb seit 1. 1. 2000 eine 15-tel Anhebung gemäß § 12a Abs 1, 2 und 4 MRG erfolgt. Der zum 7. 7. 1999 angemessene Mietzins beträgt 6.328 Schilling. Seit zumindest Mai 1994 wurde ein Erhaltungs- u... mehr lesen...
Norm: MRG idF MRN 2001 §45MRG §46a Abs2MRG §49d
Rechtssatz: Der bisherige Hauptmietzins, der für die 15-tel Anhebung nach §46a Abs2 MRG maßgeblich ist, umfasst nach der MRN 2001 auch den Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag mit. Darauf ist, sofern vom Vermieter geltend gemacht, bei der alljährlich vorzunehmenden Ermittlung des Anhebungsbetrags Bedacht zu nehmen, was zu einer entsprechenden Änderung der Fünfzehntelschritte führt. ... mehr lesen...