Begründung: Rechtliche Beurteilung Ob das Fehlen der Unterschrift des Vermieters iSd Judikatur über die Tragweite des Formgebots der Schriftlichkeit (5 Ob 2085/96w = MietSlg 48/23 mwN) die Ungültigkeit einer Verlängerungsvereinbarung nach § 29 Abs 1 Z 3 lit b MRG auch für die Anwendung der Präklusionsregelung des § 16 Abs 8 MRG bewirkt, kann dahingestellt bleiben, weil das Mietzinsüberprüfungsbegehren jedenfalls zu spät geltend gemacht wurde: selbst bei eine... mehr lesen...
Norm: MRG §49b Abs13MRG idF WRN 1997 §16 Abs8 Satz2
Rechtssatz: Die Verlängerung der 3-Jahres-Frist des § 16 Abs 8 Satz 2 MRG ist ab dem Inkrafttreten der WRN 1997 ist auch bei befristeten Mietverträgen über Alteigentumswohnungen anzuwenden, wenn die genannte Präklusivfrist zu diesem Zeitpunkt (1. 3. 1997) noch nicht abgelaufen war (so schon 5 Ob 147/98y). Entscheidungstexte 5 Ob 19/00f ... mehr lesen...
Begründung: Im gegenständlichen Verfahren (die Überprüfung des Hauptmietzinses sowie des Entgelts nach § 25 MRG für eine teilweise möbliert vermietete Eigentumswohnung betreffend) ist in dritter Instanz nur mehr die Frage zu klären, ob der Antragsteller die Unwirksamkeit der Mietzinsvereinbarung iSd § 16 Abs 8 MRG (vor allem auch im Hinblick auf den durch die WRN 1997 in diese Gesetzesstelle eingefügten letzten Satz) rechtzeitig geltend gemacht hat. Im gegenständlichen Verfahre... mehr lesen...