Entscheidungen zu § 45 Abs. 4 MRG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE OGH 2005/8/30 5Ob112/05i

Begründung: Der Antragsteller begehrt im Sinne der §§ 18 ff MRG die Erhöhung der monatlichen Hauptmietzinse. Sein Haus verfüge lediglich über die zwei Wohnungen, die von den Antragsgegnern gemietet seien, sodass auf die Bestandverhältnisse seien nach der Judikatur des Obersten Gerichtshofes die §§ 18 ff MRG analog anzuwenden seien. Der Antragsteller begehrt im Sinne der Paragraphen 18, ff MRG die Erhöhung der monatlichen Hauptmietzinse. Sein Haus verfüge lediglich über die zwei W... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 30.08.2005

TE OGH 2001/4/24 5Ob89/01a

Begründung: In der gegenständlichen Mietrechtssache ist nur die Rechtsfrage strittig geblieben, ob die nach Art II Abschnitt II Z 4 des 3. WÄG privilegierte (den Vermieter von seiner Rückzahlungsverpflichtung befreiende) Verwendung "alter" Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträge eine vorherige Ankündigung der Arbeiten nach Maßgabe des § 45 Abs 4 aF MRG voraussetzt, wenn diese - wie im konkreten Fall - erhebliche Mittel erfordert haben. Das Erstgericht hat mit dem Hinweis auf Würt... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 24.04.2001

RS OGH 2001/4/24 5Ob89/01a

Norm: MRG aF §45 Abs4AbschnII Z4 3.WÄG ArtII
Rechtssatz: Die nach Art II Abschnitt II Z 4 des 3. WÄG privilegierte (den Vermieter von seiner Rückzahlungsverpflichtung befreiende) Verwendung "alter" Erhaltungsbeiträge und Verbesserungsbeiträge setzt keine vorherige Ankündigung der Arbeiten nach Maßgabe des § 45 Abs 4 aF MRG voraus. In Art II Abschnitt II des 3. WÄG wurden die Voraussetzungen, unter denen ein Vermieter die Rückzahlung "alter" Erh... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.04.2001

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