Begründung: Der Antragsteller begehrt im Sinne der §§ 18 ff MRG die Erhöhung der monatlichen Hauptmietzinse. Sein Haus verfüge lediglich über die zwei Wohnungen, die von den Antragsgegnern gemietet seien, sodass auf die Bestandverhältnisse seien nach der Judikatur des Obersten Gerichtshofes die §§ 18 ff MRG analog anzuwenden seien. Der Antragsteller begehrt im Sinne der Paragraphen 18, ff MRG die Erhöhung der monatlichen Hauptmietzinse. Sein Haus verfüge lediglich über die zwei W... mehr lesen...
Begründung: In der gegenständlichen Mietrechtssache ist nur die Rechtsfrage strittig geblieben, ob die nach Art II Abschnitt II Z 4 des 3. WÄG privilegierte (den Vermieter von seiner Rückzahlungsverpflichtung befreiende) Verwendung "alter" Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträge eine vorherige Ankündigung der Arbeiten nach Maßgabe des § 45 Abs 4 aF MRG voraussetzt, wenn diese - wie im konkreten Fall - erhebliche Mittel erfordert haben. Das Erstgericht hat mit dem Hinweis auf Würt... mehr lesen...
Norm: MRG aF §45 Abs4AbschnII Z4 3.WÄG ArtII
Rechtssatz: Die nach Art II Abschnitt II Z 4 des 3. WÄG privilegierte (den Vermieter von seiner Rückzahlungsverpflichtung befreiende) Verwendung "alter" Erhaltungsbeiträge und Verbesserungsbeiträge setzt keine vorherige Ankündigung der Arbeiten nach Maßgabe des § 45 Abs 4 aF MRG voraus. In Art II Abschnitt II des 3. WÄG wurden die Voraussetzungen, unter denen ein Vermieter die Rückzahlung "alter" Erh... mehr lesen...