Begründung: Der Antragsgegner ist Alleineigentümer der Liegenschaft EZ *****. Hiebei handelt es sich um ein gut geschnittenes und sehr schönes Baugrundstück im Ortszentrum, welches mit dem Wohnhaus I***** bebaut ist. Diese Liegenschaft ist über öffentliche und asphaltierte Straßen mit Fahrzeugen aller Art gut erreichbar. Die Zufahrt zum Grundstück bzw zur Garage erfolgt über den F*****weg, ein Zugang ist ebenso von der I***** her möglich. Durch die innerörtliche zentrale Lage befind... mehr lesen...