Entscheidungsgründe: Der Kläger kaufte von einer Immobilien GmbH Mitte 2001 zwei Wohnungen zu einem Kaufpreis von 396.066,95 EUR. Es war vorgesehen, dass der Kaufvertrag über einen Treuhänder abgewickelt und der Kaufpreis in Raten gezahlt werden sollte, wobei für den restlichen Kaufpreis sowie den Haftrücklass eine Bankgarantie über 166.348,12 EUR gestellt wurde. Mit Schreiben vom 22. 12. 2003 forderte der Treuhänder vom Kläger die Bezahlung der vorletzten Rate in Höhe von 47.131,... mehr lesen...