Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin des Hauses *****. Der Antragsgegner ist Mieter der im Mezzanin des Hauses gelegenen Wohnungen top 5b und 7b, die dieser teils zu Wohn-, teils zu Geschäftszwecken verwendet. Die beiden Bestandobjekte sind innerhalb des Wohnungsverbands baulich verbunden. Von 2000 bis 2003 führte die Antragstellerin im Haus Umbauarbeiten durch, wobei (ua) ein Restaurant samt Küche sowie ein Hotel neu errichtet wurden. Restaurant samt Küche befinden sich... mehr lesen...
Begründung: Die Vorinstanzen übertrugen die Obsorge für die drei Kinder des geschiedenen Ehepaares (im Alter von sieben, fünf und zwei Jahren) allein der Mutter bei gleichzeitiger Einräumung eines wöchentlichen Besuchsrechts für den Vater. Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurswerber vermag keine erheblichen Rechtsfragen iSd § 62 Abs 1 AußStrG aufzuzeigen. Gemäß § 52 AußStrG hat das Rekursgericht eine mündliche Rekursverhandlung durchzuführen, wenn es ein... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Die Antragsgegnerin, eine gemeinnützige Wohnbaugesellschaft, errichtete das Haus W***** in ***** und veräußerte die in diesem Objekt gelegenen Wohnungen an die Antragsteller, die die Wohnungen zwischen 1998 und 2000 bezogen. Am 23. 12. 2003 stellte Dr. Herbert T*****, der hier als Vertreter sämtlicher Antragsteller einschreitet und selbst Wohnungseigentümer ist, im eigenen Namen einen Antrag nach § 22 Abs 1 Z 6 WGG auf Prüfung der Angemessenheit der Kaufpreise.... mehr lesen...