Begründung: Die Klägerin ist Feuerversicherer eines in Wien gelegenen Hauses, das 1976 erbaut wurde und nach einem Brand am 13. 11. 2000 in der darauffolgenden Nacht zur Gänze abbrannte. Sie ersetzte dem Eigentümer, der das Haus „Anfang der 80er Jahre“ gekauft hatte, aufgrund des mit diesem geschlossenen Versicherungsvertrags den Brandschaden. Das beklagte Rauchfangkehrunternehmen wurde 2003 gegründet und ist Gesamtrechtsnachfolger diverser seit 1976 für dieses Haus zuständiger Rauc... mehr lesen...