Entscheidungen zu § 34 MRG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE OGH 1998/9/30 7Ob256/98t

Begründung: Nach dem Tod der Mieterin am 3. 3. 1995 zog der Beklagte, der Enkel der Mieterin, in das Bestandobjekt ein, weil er der Meinung war, eintrittsberechtigt zu sein. Die Kläger kündigten der Verlassenschaft (der Erbin, der Mutter des Beklagten) das Bestandverhältnis zum 30. 6. 1995 auf. Die Aufkündigung wurde mit Urteil vom 31. 7. 1996 für wirksam erklärt; dieses Urteil wurde am 28. 11. 1996 bestätigt. Die Übergabe der aufgekündigten Wohnung an die Kläger erfolgte am 11.... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 30.09.1998

TE OGH 1995/3/22 7Ob614/94

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Entscheidung | OGH | 22.03.1995

TE OGH 1992/2/25 4Ob513/92

Begründung: Die Kläger begehren vom Beklagten die Räumung des Hauses S*****, D*****straße 2, im wesentlichen mit der
Begründung: , daß der Beklagte die Wohnung von der (inzwischen verstorbenen) "Wohn- und Nutzungsberechtigten" Rosa N***** gemietet habe. Rosa N***** sei aber nur Wohnungsberechtigte gewesen. Der Beklagte habe an dem Bestandgegenstand keine weitergehenden Rechte begründen können, als sie Rosa N***** zugestanden seien. Spätestens mit ihrem Tod sei jede Rechtsgrundlage für... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 25.02.1992

RS OGH 1992/2/25 4Ob513/92, 7Ob614/94, 7Ob256/98t

Norm: MRG §34
Rechtssatz: Die Regelung des § 34 MRG wird durch die Rechtsprechung ganz allgemein in Fällen angewendet, in denen der Mieter nach der Auflösung des Bestandverhältnisses die Bestandsache (ohne Titel) weiterbenützt. Entscheidungstexte 4 Ob 513/92 Entscheidungstext OGH 25.02.1992 4 Ob 513/92 7 Ob 614/94 Entscheidun... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.02.1992

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