Begründung: Die Antragstellerin war in der Zeit vom 1. 9. 1994 bis 31. 8. 1997 Mieterin der Wohnung top Nr 13/14 im Haus ***** in*****, das im Eigentum des Erstantragsgegners steht. Ihr wurden anläßlich der Vermietung der Wohnung auch Möbel mitvermietet, wofür im Gesamtentgelt ein Betrag von S 2.721,95 zuzüglich 10 % USt monatlich enthalten war. Der angemessene Möbelmietwert betrug S 500. Die Antragstellerin hat die ihr vorgeschriebenen Beträge bezahlt. Am 12. 3. 1998 bege... mehr lesen...