Begründung: Seit 15. 4. 1999 ist die Antragstellerin (auf Grund eines Mietvertrages, der am 8. 4. 1999 abgeschlossen wurde) Hauptmieterin der Wohnung top 10 im Haus *****. Eigentümer des Hauses ist der Antragsgegner. Die Wohnung besteht aus drei Zimmern, Küche, Bad, Vorraum, Klosett und Abstellraum und hat eine Nutzfläche von 82,83 m2. Der vereinbarte monatliche Hauptmietzins beträgt S 8.320,--. In einem Beiblatt zum Mietvertrag waren Angaben zur Berechnung des Richtwertmietzinses ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht sprach aus, dass die Antragsgegnerin als Vermieterin einer bestimmten Wohnung den Antragstellern gegenüber durch Vorschreibung eines Hauptmietzinses in der Höhe von S 6.500,-- monatlich in der Zeit vom 1. 9. 1995 bis 31. 1. 1997 das gesetzlich zulässige Zinsausmaß um monatlich S 3.784,32 zuzüglich 10 % USt überschritten habe. Das Rekursgericht gab dem Rekurs der Antragsteller nicht Folge, dem Rekurs der Antragsgegnerin hingegen Folge, hob den erstge... mehr lesen...