Begründung: Die Antragstellerin war seit November 1978 Hauptmieterin der Wohnung Nr 23 in dem auf der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** befindlichen Haus Wien *****, das im Verlaufe des vorliegenden Verfahrens abgerissen wurde. Die Antragsgegnerin war vorerst Hälfteeigentümerin und sodann von November 1983 bis 22.November 1988 Alleineigentümerin dieser Liegenschaft, die nunmehr im Eigentum des Ing.Richard L***** steht. Die Antragstellerin beantragte bei der Schlichtungsste... mehr lesen...