Begründung: Die Antragsteller (Mieter) begehrten die Betriebskostenüberprüfung (ua) betreffend die Positionen „Taubenschutzgitter” (1.935 EUR) und „Gartenarbeiten” (3.676,37 EUR). Die Antragsgegner (Vermieter) beantragten Abweisung des Überprüfungsantrags. Das Erstgericht hat mit seinem Sachbeschluss - soweit für das Revisionsrekursverfahren noch entscheidungswesentlich - ausgesprochen, dass die Antragsgegner gegenüber den Antragstellern durch Betriebskostenverrechnung der Positione... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsgegner ist Eigentümer der Liegenschaft EZ 101 GB ***** mit dem Objekt *****. Die Antragsteller sind Mieter des in diesem Haus gelegenen Geschäftslokals Top Nr 1, auf das 45,37 % der Gesamtbetriebskosten des Hauses entfallen. Der Antragsgegner hat in die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2005 unter der Position „Schädlingsbekämpfung" den Betrag von 1.336,30 EUR netto aufgenommen, worin ein Betrag von 1.300 EUR netto für die Errichtung einer Taubenabwehran... mehr lesen...