Entscheidungen zu § 19 Abs. 4 MRG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 2002/6/11 5Ob105/02f

Begründung: Die Antragstellerin ist Mieterin der Wohnung top 16 im Haus ***** das den Antragsgegnern gehört. Das Türblatt ihrer Wohnungstür ist stark verzogen. Hiedurch bildet sich starke Zugluft. Um dieser Zugluft entgegenzuwirken, hat die Antragstellerin Schaumstoffstreifen am oberen Türrahmen angebracht. Weiters sind die Beschläge schwergängig. Der Schließzylinder ist verbogen. Von einem Tischler wurden lediglich provisorisch an der Innen- und Außenseite der Wohnungseingangstüre ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 11.06.2002

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