Entscheidungen zu § 18b Abs. 2 MRG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 2003/6/2 5Ob58/03w

Begründung: Die Antragsteller sind Miteigentümer des Hauses J***** in K*****. Sie haben zur Durchführung diverser Erhaltungsarbeiten gemäß §§ 18 ff MRG die Erhöhung der Hauptmietzinse beantragt. Das Verfahren ist mittlerweile bis zu einer Grundsatzentscheidung nach § 18a MRG gediehen, in der ua ausgesprochen wurde, dass bestimmte Baumeisterarbeiten, Maler- und Anstreicherarbeiten, die Erneuerung der Fenster, Elektroinstallationsarbeiten, Dachdecker- und Spenglerarbeiten, Arbeiten... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 02.06.2003

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