Der Beschwerdeführer steht - seit 1. August 1994 als Amtsdirektor i.R. - in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war (nach seinem unbestrittenen Vorbringen) das Kontrollbüro im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung. Dem Beschwerdeführer war ab 1. Jänner 1968 eine näher bezeichnete Naturalwohnung in H. in einem im Bundeseigentum stehenden Objekt (die Wohnungsgröße war, nach ursprünglicher Festsetzung mit 78 m2, ... mehr lesen...
Index: 20/05 Wohnrecht Mietrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §80 Abs9;GehG 1956 §112f Abs1 idF 1999/I/127;GehG 1956 §24a Abs2 Z2 idF 1986/387;MRG §17 Abs3 idF 1997/I/022;
Rechtssatz: Aus der klaren Bestimmung des § 17 Abs. 3 MRG folgt, dass bei älteren Objekten (hier: Errichtung im Jahr 1967) eine Berechnung der Nutzfläche nach dem Naturmaß zwingend ist (Hinweis OGH 7.3.1989, ... mehr lesen...