1 In der Niederschrift über die Schlussbesprechung und dem Bericht über das Ergebnis der Außenprüfung vom 1. Juli 2014 wurde u. a. ausgeführt, die R GmbH (Vermieterin), habe im Jahr 2011 einen Mietvertrag mit der G GmbH (Mieterin) abgeschlossen. Für diesen Mietvertrag sei zur Umsatzsteuer optiert worden. Mit Verschmelzungsvertrag vom 3. September 2013 sei die G GmbH auf die W GmbH verschmolzen worden. Die Eintragung der Verschmelzung im Firmenbuch sei am 18. Oktober 2013 erfolgt.... mehr lesen...
Index: 20/05 Wohnrecht Mietrecht21/02 Aktienrecht21/03 GesmbH-Recht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: AktG 1965 §225aGmbHG §96 Abs1 Z1MRG §12a Abs2MRG §12a Abs3UStG 1994 §28 Abs38
Rechtssatz: Eine Verschmelzung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung kann insbesondere erfolgen durch Übertragung des Vermögens einer Gesellschaft (übertragende Gesellschaft) im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf eine andere bestehende... mehr lesen...