Der Beschwerdeführer steht - seit 31. Jänner 1990 als Amtsrat i.R. - in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Bund; er war zuletzt im Bereich des Fliegerkommandos Langenlebarn tätig. Nach den vorgelegten Verwaltungsakten war dem Beschwerdeführer mit Bescheid der belangten Behörde vom 18. September 1975 mit Wirkung vom 1. August 1974 eine näher bezeichnete Naturalwohnung mit etwa 120 m2 in Linz überlassen und die Grundvergütung hiefür mit S 331,70 festgesetzt worden. Mi... mehr lesen...
Index: 20/05 Wohnrecht Mietrecht63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §112c Abs4;GehG 1956 §112f;GehG 1956 §24a;MRG §10 Abs6 idF 1991/068;MRG §10 idF 1991/068;MRG §12a Abs7 idF 1993/800;MRG §46 Abs2 idF 1993/800;MRG §46a Abs6;
Rechtssatz: Für die Beurteilung, welcher Hauptmietzins für eine Naturalwohnung im vorliegenden Zusammenhang erzielbar gewesen wäre, ist grundsätzlich der Zustand dieser Wohnung zum Stichtag de... mehr lesen...