Begründung: Der Antragsteller war vom 1. 8. 1988 bis 31. 12. 2007 Mieter der Wohnung Top 7 im Haus ***** in *****, das im Eigentum der Antragsgegnerin steht. Aufgrund einer Kündigung des Bestandverhältnisses vom 26. 11. 2007 per 31. 12. 2007 kam es am 9. 12. 2007 zu einer Begehung der Wohnung, bei der der Antragsteller und die Antragsgegnerin neben anderen Personen anwesend waren. Es wurde Einigung über den Auflösungszeitpunkt hergestellt. Der Antragsteller sprach dabei gegenüber de... mehr lesen...