Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit E-Mail vom 20.08.2018 beantragte die Beschwerdeführerin die Befreiung von den Rundfunkgebühren für Radio- und Fernsehempfangseinrichtungen sowie eine Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt. Im dabei verwendeten Antragsformular kreuzte die Beschwerdeführerin unter der Rubrik "Wenn Sie eine der nachstehenden Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, kreuzen Sie bitte das entsprechende Feld an" die Auswahlmöglichkeit "Bezieher von Pflegegeld ... mehr lesen...