Entscheidungen zu § 7 Abs. 4 HbG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2005/12/21 2004/08/0149

Nach der Aktenlage hat die beschwerdeführende Partei für die Betreuung von zwei in ihrem Eigentum stehenden Wohnhausanlagen in Innsbruck Hausbesorgerdienstverträge abgeschlossen. Die Hausbesorgerin und der Hausbesorger (in der Folge: die Hausbesorger) wurden in den Jahren 1998 bis 2000 nach dem "Mindestlohntarif für die Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften" entlohnt. Mit Bescheid vom 1. Juni 2001 hat die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse die be... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.12.2005

RS Vwgh 2005/12/21 2004/08/0149

Index: 60/01 Arbeitsvertragsrecht
Norm: HBG §3;HBG §4 Abs4;HBG §4;HBG §5;HBG §7 Abs4;
Rechtssatz: Die Entlohnung eines Hausbesorgers ist so lange von der Art der von ihm zu verrichtenden Tätigkeiten unabhängig, als diese Tätigkeiten ein Hausbesorgerdienstverhältnis (noch) konstituieren. Insoweit kommt der gemäß § 7 Abs. 4 HBG zu erlassenden Verordnung pauschalierende Wirkung zu. Das Entgelt bemisst sich ausschließ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.12.2005

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