Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend sei bemerkt, daß die der Klägerin vertraglich zugestandene Hausbesorgerdienstwohnung - wie das Berufungsgericht richtig erkannt hat - gemäß § 18 Abs 6 und § 22 Abs 1 HBG nur gerichtlich aufgekündigt werden kann, und zwar auch dann, wenn die Wohnungsbedürfnisse der Klägerin bereits ande... mehr lesen...
Norm: HbG §13 Abs5HbG §18 Abs6HbG §22 Abs1
Rechtssatz: Wenn die Hausbesorger eine schriftliche Verzichtserklärung im Sinne des § 13 Abs 5 HbG nicht abgegeben haben, kommen ihnen die - zwingenden (§ 28 HbG) - Kündigungsschutzbestimmungen der §§ 18 Abs 6, 22 Abs 1 HbG ohne Rücksicht darauf zugute, ob ihre Wohnbedürfnisse möglicherweise bereits anderweitig gedeckt sind. Entscheidungstexte 4 Ob ... mehr lesen...