Index: 43/01 Wehrrecht allgemein44 Zivildienst
Norm: WehrG 1990 §36a Abs3;ZDG 1986 §76 idF 1996/788;
Rechtssatz: Ein über den 1. Jänner 1997 hinaus wirksamer Aufschub des Antrittes des Grundwehrdienstes wird von der Übergangsbestimmung des § 76 ZDG idF BGBl 1996/788 nicht erfaßt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1998110151.X02 Im RIS seit ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des im Jahre 1976 geborenen, im Jahre 1995 für tauglich erklärten und seit 21. Mai 1997 zivildienstpflichtigen Beschwerdeführers vom 4. August 1997 auf Aufschub des Antrittes des ordentlichen Zivildienstes "gemäß § 14 Abs. 1 bis 3 Zivildienstgesetz, BGBl. Nr. 679/1986 idgF" abgewiesen. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschrif... mehr lesen...