Entscheidungsgründe: I.1. Der Beschwerdeführer wurde mit dem (ihm am 1. Dezember 1978 zugestellten) Einberufungsbefehl des Militärkommandos Wien vom 17. November 1978 für den 2. Jänner 1979 zur Ableistung des Grundwehrdienstes einberufen. Diese Einberufung wurde mit Schreiben des Militärkommandos Wien vom 19. Dezember 1978 rückgängig gemacht, nachdem der Beschwerdeführer mit Bescheid des Bundesministeriums für Landesverteidigung vom 15. Dezember 1978 gemäß §37 Abs2 lita des Wehrge... mehr lesen...
Index: 44 Zivildienst44/01 Zivildienst
Norm: B-VG Art83 Abs2ZDG §5 Abs1 idF BGBl 496/1980 Beachte ähnlich B391/81 vom gleichen Tag
Rechtssatz: Zivildienstgesetz; Auslegung des §5 Abs1 Z1; Entzug des gesetzlichen Richters durch rechtswidrige Verneinung des Antragsrechtes auf Befreiung von der Wehrpflicht zwecks Zivildienstleistung Entscheidungstexte B 231/... mehr lesen...
Siehe PDF Dokument Schlagworte Zivildienstgesetz Verfassungsgerichtshof Art. 140 B-VG Sachentscheidung Einzelfälle European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VFGH:1979:G44.1979 Zuletzt aktualisiert am 17.04.2018 mehr lesen...
Index: Keine Angabe
Norm: ZDG §2 Abs1ZDG §5 Abs1 Beachte Metadatenquelle: DVD Recht compact, Verlag Österreich, Wien 2014
Rechtssatz: Der dritte Satz in § 5 Abs. 1 Zivildienstgesetz, BGBl. 187/1974, ("Das Antragsrecht erlischt jedenfalls nach Ablauf von 10 Tagen nach Zustellung des Einberufungsbefehls oder nach allgemeiner Bekanntmachung der Einberufung zum Grundwehrdienst.") wird als verfassungswidrig au... mehr lesen...