Entscheidungsgründe: Mit der am 29.12.1988 eingebrachten Klage beantragten die Kläger, beide beklagten Parteien (die erstbeklagte Partei wird von ihr als ***** bezeichnet) seien schuldig, die Tatsachenbehauptungen, die Erstklägerin und der Drittkläger witzeln über jüdische Namen, der Drittkläger greife in diese - gemeint: Witzeln über jüdische Namen - tiefste Schublade des Antisemitismus; der Zweitkläger leide angeblich, wenn man ihm vorwerfe, sein Blatt - gemeint: ***** - schreibe ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Rechtsanwalt in Ried im Innkreis. Der Erstbeklagte ist Versicherungsberater und Geschäftsführer der zweitbeklagten Partei, die außergerichtlich Unfallgeschädigte berät und vertritt ("Schadenshelfer"). Zwischen dem Kläger (sowie anderen Rieder Anwälten) und dem Beklagten war ua ein Vorprozeß anhängig, in dem es im wesentlichen um den Umfang der Berechtigung des Erstbeklagten ging, als "Schadenshelfer" und "Fachmann in Schadenersatzangelegenheiten... mehr lesen...