Entscheidungsgründe: Dem vorliegenden Verfahren liegt ein Antrag der Klägerin auf Erlassung eines Wechselzahlungsauftrags über 61.575,27 FF sA zum Kurs am Tage der Fälligkeit zugrunde. Im Zuge des vorliegenden Verfahrens begehrte die Klägerin die Exekution zur Sicherstellung, welche mit Beschluss vom 23. 7. 1982 bewilligt wurde. Es wurden Gegenstände gepfändet, deren Wert die Klägerin im späteren Ausgleichsverfahren mit 235.485 S angab. Am 11. 1. 1983 bzw am 17. 2. 1983 wurde z... mehr lesen...