Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. XXXX , im Folgenden als Disziplinarbeschuldigter (DB) bezeichnet, steht als Militärperson der Verwendungsgruppe MBO 2 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund, ist somit Soldat (§ 1 Abs. 3 Z 2 lit.a WG 2001) und versieht Dienst auf dem Arbeitsplatz XXXX des Militärkommandos XXXX . 1. römisch XXXX , im Folgenden als Disziplinarbeschuldigter (DB) bezeichnet, steht als Militärperson der Verwend... mehr lesen...