Norm: NWG §4 Abs2
Rechtssatz: Die Einräumung eines Notwegs scheidet gemäß § 4 Abs 2 NWG dann aus, wenn ein solcher Weg die Aufrechterhaltung der einheitlichen Bewirtschaftung bzw Benützung der betroffenen Liegenschaften unmöglich machte oder erheblich erschwerte. Entscheidungstexte 3 Ob 183/03p Entscheidungstext OGH 26.09.2003 3 Ob 183/03p Veröff: SZ 2003/113 ... mehr lesen...