Der Schuld- und Strafausspruch des erstinstanzlichen Straferkenntnisses lautet wie folgt: "Sie haben in Wien, S-gasse, in der Zeit von 30.6.2006 bis 10.7.2006 1) ohne Erlaubnis des Landeshauptmannes für Wien gefährliche Abfälle gesammelt und behandelt (nämlich Autowracks welche noch gefährliche Anteile und Betriebsflüssigkeiten enthalten, wie z.B. Batterie und Bremsflüssigkeit; bei diesen Autowracks handelt es sich gemäß Abfallverzeichnisverordnung, BGBl. II Nr. 570/2003 in der geltenden F... mehr lesen...