Entscheidungen zu § 23 Abs. 4 WG 2001

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 2000/10/23 8Ob6/00s

Begründung: Rechtliche Beurteilung Die gerügte Mangelhaftigkeit liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Mängel erster Instanz, deren Vorliegen schon das Berufungsgericht verneint hat, können nach stRsp im Revisionsverfahren nicht mehr mit Erfolg gerügt werden (Kodek in Rechberger2 Rz 3 Abs 2 zu § 503 ZPO). Die gerügte Mangelhaftigkeit liegt nicht vor (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Mängel erster Instanz, deren Vorliegen schon das Berufungsgericht verneint hat... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 23.10.2000

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